Unterliegen die Verlustübernahmen der Dortmunder Stadtwerke gegenüber dem Airport dem EU-Beihilferecht?
Wirkt das Förderprogramm "NERES" wettbewerbsverzerrend und unterliegt es dem Beihilferecht?
Die DSW21 haben zwischen 2000 und 2007 insgesamt ca. 145 Mio. € an Verlusten übernommen. In der gleichen Zeit erzielte
der Airport lediglich ca. 154 Mio. € an Umsätzen. Ein eklatantes Missverhältnis!
Was ist eine Beihilfe mit dem Beispiel Dortmund, Script März 2008, aus der Vortragsreihe zur EU
Durch die Förderung von Flugverbindungen, insbesondere der Verbindungen der Easy Jet, brach der Umsatz je Passagier
ab Mitte 2004 auf die Hälfte ein. Das Förderprogramm "NERES" beschleunigte den wirtschaftlichen Abwärtstrend.
Kalender von Okt. 2006 - ....
1. In diversen Mailings hatte der Flughafen in
2006 immer wieder betont, dass das Förder-
programm nicht von der EU genehmigt werden
muss. Eine Genehmigung sei nicht notwendig.
2. Später gab der Airport an, dass die Genehmi-
gung nur eingeholt wurde um die Rechts-
sicherheit für die Fluggesellschaften zu erhöhen.
3. Die Air Berlin schreibt dazu am 13. Nov. 2006:
„Mangels besserer Kenntnis können wir Ihnen leider
nicht mitteilen, ob der Flughafen Dortmund das
von Ihnen genannte Förderprogramm von der EU-
Kommission genehmigen lässt.“
4. Der Lufthansa liegen auf die gleiche Anfrage am
11. Dez. 2006 keine "gesicherten Erkenntnisse"
darüber vor.
5. Die am 27. Nov. 2006 eingerechte Beschwerde
wegen möglicher Finanzierungs- und/oder
Anlaufbeihilfen wird per 30. Nov. bestätigt
(Siehe Kopie nebenan)
5. Am 15. Januar 2007 mailt der Airport: „NERES
wurde am 29. Okt 2004 beim dafür zustän-
digen Wirtschaftsministerium NRW in
Düsseldorf zur Notifizierung eingereicht.“
Die Genehmigung liegt bisher nicht vor.
6. Brüssel verfasst einen Fragekatalog an den Airport,
der bis Ende Feb. 2007 beantwortet werden muss.
7. Kossack am 27. Jan. 2007 in der WR: "unsere
Antworten sind unterwegs"
8. Bei der EU wird eine Fristverlängerung bis 15.
März beantragt von Seiten des Airports!
9. Am 20. März bestätigt Brüssel den Eingang der
Antworten der BRD. Brüssel prüft, ob ein Beihilfe-
verfahren eingeleitet wird.
10. Am 11. Juli trifft per Mail die Nachricht aus Brüssel ein, dass gegen den Airport ein förmliches Prüfverfahren (Hauptverfahren) eingeleitet wird.
Brüssel fährt offensichtlich, wie auch in er Beschwerde gefordert, zweigleisig:
a) Ein Verfahren wegen Anlaufbeihilfen (NERES) und auch
b) ein Verfahren wegen der Finanzierungsbeihilfen (Dauerverlustübernahmen und Schuldentilgung am Airport durch die DSW21).
11. Am 29. April 2007, 31. Juli 2007 und 27.08.2007 erweitern unsere Beschwerde um die NERES-Chronik und div. Berechnungen.
12. Das Auskunftsersuchen der Kommission trifft am 13. Sept. 2007 bei allen Beteiligten ein. Mit Frist von einem Monat kann jetzt eine
Stellungnahme abgegeben werden. Auf zwei Luftfahrtgesellschaften in Frankreich und Deutschland beteiligen sich in der Folge
am Hauptprüfverfahren. Wir beantragen Fristverlängerung bis Ende November 2007, die auch eingeräumt wird.
13. Am 12. November reichen wir unsere Stellungnahme an die EU-Kommission fristgerecht ein.
14. Die Stellungnahme der BRD vom 20. November 2007 stützt sich für die
a) Finanzierungsbeihilfen auf die Notwendig der Daseinsvorsorge, den Strukturwandel, ... und für die
b) Anlaufbeihilfe auf die fehlende staatliche Entscheidung (danach hat nur die Flughafenleitung das NERES verabredet)
Begleitet wurde der Antrag der BRD bzw. des Flughafens durch Testate
a) der IHK
b) der Stadtwerke Dortmund (unterschrieben von Herrn Mager, Chef der Wirtschaftsförderung)
c) der Stadt Dortmund und
d) des Verkehrsverbandes Westfalen (unterschieben von Herrn Schreiber, Mitarbeiter der IHK)
15. Auf Grund eines Fragenkataloges an die Stadt Dortmund vom 7. Januar 2008 mit den entsprechenden Antworten am 30. Januar 2008 baten
wir die EU-Kommission um nochmalige Öffnung des Verfahren. Dieser Bitte wurde entsprochen, und wir lieferten Informationen über die
entgeltfreie Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und über die Höhe der Bürgschaftsprovisionen, die uns als zu niedrig erschienen.
Am 8. Februar 2008 erweiterten wir unser Beschwerde.
16. Am 19.02.2008 reicht die BRD ihre Stellungnahmen ein, mit der Sie abschließend auf die Stellungnahmen aller Beteiligten nochmals
antworten konnte.
17. Am 6. April 2008 reichen wir Informationen nach: Die easyJet streicht während der Förderzeit ca. 27% ihrer Verbindungen zum Sommer
2008. Die Fluggesellschaft Sterling hat nach kurzem Intermezzo den Flughafen Dortmund schon wieder verlassen.
18. Am 1. und 20. Juli 2008 reichen wir Informationen nach: Die easyJet streicht zum Winterflugplan 2008/2009 ca. weitere 48% der Ziele. Nur
ein Flugzeug verbleibt am Standort Dortmund. Der Flughafen gibt öffentlich zu, dass er an einer Nachfolgeregelung zum NERES
arbeitet. Die Lufthansa verlässt Dortmund, ebenso die Firma Walter, die Air Berlin kürzt möglicherweise ihr Streckennetz.
19. Im September 2008 trafen Sich Mitarbeiter der EU-Kommission und der Flughafen Dortmund GmbH.
20. Am 20.09.2008 erfolgt unsere Stellungnahme auf Argumentation der BRD aus Okt. 2007