Unterliegen die Verlustübernahmen der Dortmunder Stadtwerke gegenüber dem Airport dem EU-Beihilferecht?

Wirkt das Förderprogramm "NERES" wettbewerbsverzerrend und unterliegt es dem Beihilferecht?

 

Die DSW21 haben zwischen 2000 und 2007 insgesamt ca. 145 Mio. € an Verlusten übernommen. In der gleichen Zeit erzielte

der Airport lediglich ca. 154 Mio. € an Umsätzen. Ein eklatantes Missverhältnis!

 

Was ist eine Beihilfe mit dem Beispiel Dortmund, Script März 2008, aus der Vortragsreihe zur EU

 

Durch die Förderung von Flugverbindungen, insbesondere der Verbindungen der Easy Jet, brach der Umsatz je Passagier

ab Mitte 2004 auf die Hälfte ein. Das Förderprogramm "NERES"  beschleunigte den wirtschaftlichen Abwärtstrend.

 

Kalender von Okt. 2006 -  ....

1. In diversen Mailings hatte der Flughafen in

    2006 immer wieder betont, dass das Förder-

    programm nicht von der EU genehmigt werden

    muss. Eine Genehmigung sei nicht notwendig.

 

2. Später gab der Airport an, dass die Genehmi-

    gung nur eingeholt wurde um die Rechts-

    sicherheit für die Fluggesellschaften zu erhöhen.

 

3. Die Air Berlin schreibt dazu am 13. Nov. 2006:

    „Mangels besserer Kenntnis können wir Ihnen leider

    nicht mitteilen, ob der Flughafen Dortmund das

    von Ihnen genannte Förderprogramm von der EU-

    Kommission genehmigen lässt.“

 

4. Der Lufthansa liegen auf die gleiche Anfrage am

    11. Dez. 2006 keine "gesicherten Erkenntnisse"

    darüber  vor.

 

5. Die am 27. Nov. 2006 eingerechte Beschwerde

    wegen möglicher Finanzierungs- und/oder

    Anlaufbeihilfen wird per 30. Nov. bestätigt

   (Siehe Kopie nebenan)

 

5. Am 15. Januar 2007 mailt der Airport: „NERES

    wurde am 29. Okt 2004 beim dafür zustän-

    digen Wirtschaftsministerium NRW in

    Düsseldorf zur Notifizierung eingereicht.“

    Die Genehmigung liegt bisher nicht vor.

 

6. Brüssel verfasst einen Fragekatalog an den Airport,

   der bis Ende Feb. 2007 beantwortet werden muss.

 

7. Kossack am 27. Jan. 2007 in der WR: "unsere

   Antworten sind unterwegs"

 

8. Bei der EU wird eine Fristverlängerung bis 15.

    März beantragt von Seiten des Airports!

 

9. Am 20. März bestätigt Brüssel den Eingang der

   Antworten der BRD. Brüssel prüft, ob ein Beihilfe-

   verfahren eingeleitet wird.

 

10. Am 11. Juli trifft per Mail die Nachricht aus Brüssel ein, dass gegen den Airport ein förmliches Prüfverfahren (Hauptverfahren) eingeleitet wird.

     Brüssel fährt offensichtlich, wie auch in er Beschwerde gefordert, zweigleisig:

 

     a) Ein Verfahren wegen Anlaufbeihilfen (NERES) und auch

     b) ein Verfahren wegen  der Finanzierungsbeihilfen (Dauerverlustübernahmen und Schuldentilgung am Airport durch die DSW21).

 

11. Am 29. April 2007, 31. Juli 2007 und 27.08.2007 erweitern unsere Beschwerde um die NERES-Chronik und div. Berechnungen.

 

12. Das Auskunftsersuchen der Kommission trifft am 13. Sept. 2007 bei allen Beteiligten ein. Mit Frist von einem Monat kann jetzt eine

      Stellungnahme abgegeben werden. Auf zwei Luftfahrtgesellschaften in Frankreich und Deutschland beteiligen sich in der Folge

      am Hauptprüfverfahren. Wir beantragen Fristverlängerung bis Ende November 2007, die auch eingeräumt wird.

 

13. Am 12. November reichen wir unsere Stellungnahme an die EU-Kommission fristgerecht ein.

 

14. Die Stellungnahme der BRD vom 20. November 2007 stützt sich für die

 

     a) Finanzierungsbeihilfen auf die Notwendig der Daseinsvorsorge, den Strukturwandel, ... und für die

     b) Anlaufbeihilfe auf die fehlende staatliche Entscheidung (danach hat nur die Flughafenleitung das NERES verabredet)

 

     Begleitet wurde der Antrag der BRD bzw. des Flughafens durch Testate

     a) der IHK

     b) der Stadtwerke Dortmund (unterschrieben von Herrn Mager, Chef der Wirtschaftsförderung)

     c) der Stadt Dortmund und

     d) des Verkehrsverbandes Westfalen (unterschieben von Herrn Schreiber, Mitarbeiter der IHK)

 

15. Auf Grund eines Fragenkataloges an die Stadt Dortmund vom 7. Januar 2008 mit den entsprechenden Antworten am 30. Januar 2008 baten

     wir die EU-Kommission um nochmalige Öffnung des Verfahren. Dieser Bitte wurde entsprochen, und wir lieferten Informationen über die

     entgeltfreie Verpachtung von stadteigenen Grundstücken und über die Höhe der Bürgschaftsprovisionen, die uns als zu niedrig erschienen.

     Am 8. Februar 2008 erweiterten wir unser Beschwerde.

 

16. Am 19.02.2008 reicht die BRD ihre Stellungnahmen ein, mit der Sie abschließend auf die Stellungnahmen aller Beteiligten nochmals

     antworten konnte.

 

17. Am 6. April 2008 reichen wir Informationen nach: Die easyJet streicht während der Förderzeit ca. 27% ihrer Verbindungen zum Sommer

     2008. Die Fluggesellschaft Sterling hat nach kurzem Intermezzo den Flughafen Dortmund schon wieder verlassen.

 

18. Am 1. und 20. Juli 2008 reichen wir Informationen nach: Die easyJet streicht zum Winterflugplan 2008/2009 ca. weitere 48% der Ziele. Nur

     ein Flugzeug verbleibt am Standort Dortmund. Der Flughafen gibt öffentlich zu, dass er an einer Nachfolgeregelung zum NERES

     arbeitet. Die Lufthansa verlässt Dortmund, ebenso die Firma Walter, die Air Berlin kürzt möglicherweise ihr Streckennetz.

 

19. Im September 2008 trafen Sich Mitarbeiter der EU-Kommission und der Flughafen Dortmund GmbH.

 

20. Am 20.09.2008 erfolgt unsere Stellungnahme auf Argumentation der BRD aus Okt. 2007