Risikovorsorge - Risikomanagement

 

Unternehmen sind verpflichtet, über mögliche wirtschaftliche Risiken zu informieren,

bestenfalls verfügt das Unternehmen über ein eigenes  Risikomanagementsystem.

 

Hier eine Auswahl der Risiken, die in Köln, Münster, Paderborn gesehen werden:

 

  1) Ausbaupläne benachbarter Flughäfen,

  2) Ausbau der Billigflieger-Konzepte auf die Langstrecken,

  3) Genehmigungsauflagen für Anlaufbeihilfen an Airlines,

  4) Auflagen für Finanzierungsbeihilfen an die Flughäfen,

  5) weiterer Preisverfall durch Billigfliegergebühren,

  6) höhere Anforderungen und damit Kosten durch das Luftsicherungsgesetz,

  7) Absturz eines Jet im Einzugsbereich eines Regionalflughafens,

  8) Abhängigkeiten von großen Airlines,

  9) Umweltauflagen (Emissionshandel, Schallschutz, ...),  Kerosinbesteuerung, ...

 

Bis 2006 gibt es derartige Aussagen in Dortmund nicht.

 

Mit dem Jahresabschluss 2007 hat sich das am Flughafen Dortmund geändert.  Es gibt einen Risikobericht(1)  (Download hier):

 

"Hinsichtlich des Betriebs eines Flughafens, insbesondere der Abfertigung des Luftverkehrs, sehen

die Leitlinien vor, dass ein Flughafenbetreiber kostendeckend arbeitet. Ein Ausgleich von Verlusten

könnte ggf. eine Beihilfe darstellen, wenn ein privater Investor in vergleichbarer Lage einen solchen

Ausgleich nicht mehr bewirken würde, sondern im Extremfall beispielsweise die Schließung anordnen

würde.

Da die Situation beim Dortmund Airport aufgrund der Art der Finanzierung der Infrastruktur und der Wahrnehmung von Aufgaben nicht unternehmerischer Natur (Feuerwehr, Sicherheit etc.) vom Standardmuster der Leitlinien abweicht, kann nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Europäische Kommission einen Teil des gewährten Verlustausgleichs durch DSW21 als eine staatliche Beihilfe ansieht.

Soweit das NERES betroffen ist, ist festzustellen, dass dieses offen und diskriminierungsfrei allen Luftfahrtgesellschaften zur Verfügung steht und daher auch nicht als eine spezifische, selektive Maßnahme anzusehen ist, also keine Beihilfe darstellt. Das NERES enthält Bedingungen zwecks Anwendung ist daher in seiner Natur schon selektiv.

 

Die Kommission hat insbesondere mit der Entscheidung zur Eröffnung des Verfahrens noch keine bindenden Feststellungen getroffen. Vielmehr dient das Hauptprüfverfahren einer eingehenden Untersuchung  komplexer Sachverhalte. Dabei hat die Kommission die Prüfung unvoreingenommen und mit offenem Ergebnis durchzuführen. Angesichts der Komplexität des Sachverhaltes lässt sich nicht vollständig ausschließen, dass ein gewisser Teil der Verlustabdeckung durch DSW21 Beihilfeelemente enthalten könnte. Eine Rückforderung von Beihilfen durch die Kommission wird jedoch für wenig wahrscheinlich gehalten.".

 

(1) Ist das der Grund, warum G. Pehlke, Chef der Stadtwerke, den Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers austauschen möchte ?